____ _ _ _ _
| _ \ ___ | |_ (_) _ __ ___ __| | (_) __ _
| |_) | / _ \ | __| | | | '_ \ / _ \ / _| | | | / _ |
| _ < | __/ | |_ | | | |_) | | __/ | (_| | | | | (_| |
|_| \_\ \___| \__| |_| | .__/ \___| \__,_| |_| \__,_|
|_|
- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b
ÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻ
E-Bike
ââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââ
top
Ein E-Bike (Abk. fĂźr englisch electric bike âElektroradâ) oder Elektrofahrrad ist ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor.
Insbesondere fĂźr die jeweiligen Nutzungs-Bestimmungen und -Bedingungen im Ăśffentlichen StraĂenverkehr u. a. in Deutschland ist hierbei allerdings folgende Unterscheidung in die drei Kategoriencite-ref-1[1] âPedelecâ, âS-Pedelecâ und âE-Bikeâ vorzunehmen:
⢠Pedelec (als Akronym fĂźr englisch pedal electric bicycle âPedal-Elektrofahrradâ): Es ist ein Fahrrad mit elektrischer UnterstĂźtzung der eingesetzten Muskelkraft bis 25 km/h, einer UnterstĂźtzung, die also stets ab der Geschwindigkeit von 25 km/h endet. Somit kommt der trittunterstĂźtzende Elektromotor nur zum Einsatz, wenn Muskelkraft und der eingebaute Motor fĂźr einen gemeinsamen Antrieb des E-Fahrrads sorgen, und sobald aufgehĂśrt wird zu treten, setzt auch die UnterstĂźtzung des Motors aus. Gleiches gilt, wenn eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht wird. Zudem gilt fĂźr sie eine maximale Nenndauerleistung von bis zu 250 Watt. Mit Stand vom Juli 2025 wird hierbei allerdings bisher weder eine kurzfristige maximale UnterstĂźtzungsleistung am Antriebsrad noch ein maximales UnterstĂźtzungsverhältnis, d. h. ein Maximalverhältnis zwischen Fahrerleistung und Motorleistung, vom Gesetzgeber vorgegeben,cite-ref-zivvelobiz-2-0[2] was zunehmend auf Kritik stĂśĂt.cite-ref-zivemtb-3-0[3] In diese Kategorie fallen 95 % aller verkauften elektromotorisch unterstĂźtzten Zweiräder.cite-ref-95pzt-4-0[4] Umgangssprachlich werden gerade diese Pedelecs in Deutschland häufig als E-Bike tituliert.
⢠Beim S-Pedelec bzw. Speed-Pedelec kommt der unterstßtzende Elektromotor ebenfalls nur zum Einsatz, wenn Muskelkraft und der eingebaute Motor fßr einen gemeinsamen Antrieb des E-Fahrrads sorgen, und sobald aufgehÜrt wird zu treten, setzt auch die Unterstßtzung des Motors aus. Allerdings erst wenn eine Geschwindigkeit von 45 km/h erreicht wird, setzt beim S-Pedelec die Unterstßtzung des Motors aus.cite-ref-5[5]
⢠Ein echtes E-Bike ist demnach ein motorisiertes Fahrrad, das stets auf Knopfdruck und ohne Trittunterstßtzung fährt.
E-Bikes sind eine Form der Elektromobilität.
Contents
⢠Geschichte
⢠Ab dem Jahr 1993
⢠Ab dem Jahr 2020
⢠Elektroantrieb
⢠Allgemein
⢠Vernetzung
⢠Nutzungen
⢠Einfßhrung
⢠Reichweite
⢠Sicherheit
⢠Umweltrelevanz
⢠Akkuproduktion
⢠Deutschland
⢠Schweiz
⢠Siehe auch
⢠Weblinks
⢠Literatur
⢠Einzelnachweise
ââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââ
Geschichte
Ab Ende des 19. Jahrhunderts
1982 legte Egon Gelhard aus Zßlpich den Grundstein fßr das heutige E-Bike-Prinzip mit einer praktischen Studie, dem Gelhard-E-Bike. Die Motorunterstßtzung ist abhängig von der Tretleistung und nur gegeben, wenn die Pedale sich drehen.cite-ref-8[8] Diese Idee wurde erstmals in einem Rad verwirklicht, mit dem 1990 an der Tour de Sol teilgenommen und die entsprechende Kategorie gewonnen wurde. Es stammte von Michael Kutter, der das Schweizer Unternehmen Velocity (zwischenzeitlich umfirmiert in Dolphin E-Bikes und im Januar 2014cite-ref-9[9] in Konkurs gegangen) grßndete, ab 1992 Prototypen auf den Markt brachte und 1995 zur Serienfertigung ßberging.cite-ref-10[10] Kutter ist der Erfinder der EVO-Steuerung (EVO steht fßr Electronic Variable Overdrive).
Ab dem Jahr 1993
Ab 1993 verschaffte das japanische Unternehmen Yamaha dem Pedelec unter dem Namen Power Assist grĂśĂere Verbreitung in Japan. Yamaha fĂźhrte die PAS-Steuerung ein (PAS steht fĂźr Power Assist System). Ab 1995 wurden die ersten Flyer des im selben Jahr gegrĂźndeten Schweizer Unternehmens BKTech (heute Flyer) in Kleinserie auf den Markt gebracht.cite-ref-11[11] Sie wurden auch auĂerhalb der Schweiz bekannt. In der Schweiz wurde der Markenname Flyer zu einem Synonym fĂźr das Pedelec.
Ende der 1990er Jahre beherrschten wenige groĂe Fahrradhersteller (wie Merida, MKB/Yamaha, Kynast) den Markt. 2005 setzte durch den Einsatz der neuen und leichteren Lithium-Akkus nach einer fĂźnfjährigen Flaute ein neuer Verkaufsboom ein. Dazu trugen auch Designveränderungen bei; die E-Bikes wurden âschickerâcite-ref-12[12] und wirkten weniger als ein Mittel zur Rehabilitation.cite-ref-13[13] Einige Hersteller (u. a. Victoria) verbauten das ursprĂźngliche Unterscheidungsmerkmal â nämlich den Gasdrehgriff â auch in E-Bikes. Allerdings musste bei diesen Rädern weiterhin getreten werden, damit sich die MotorunterstĂźtzung zuschaltete.cite-ref-14[14] Von 2011 bis 2019 wurden die Antriebe auch kompakter: Bei manchen Antrieben sank die GrĂśĂe um 50 % und das Gewicht um etwa 25 Prozent;cite-ref-hb-24467856-15-0[15] dabei wird hier auch Magnesium eingesetzt.cite-ref-stuttgar-552046-16-0[16]
In der Schweiz wurden im Jahr 2018 erstmals Ăźber 100.000 E-Bikes verkauft; rund jedes dritte verkaufte Fahrrad war ein E-Bike.cite-ref-17[17]
Ab dem Jahr 2020
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
Die COVID-19-Pandemie mit Beginn im Jahr 2020 hatte auch deutliche Auswirkungen auf verschiedene Entwicklungen im europäischen Markt fĂźr E-Bikes und bei den Elektrofahrradherstellern: Einerseits stieg u. a. in Deutschland deutlich die Nachfrage und der Absatz von Neufahrrädern insgesamt und auch besonders von E-Bikes stark an.cite-ref-wiwo20240314-21-0[21] Gleichzeitig hatten auch die Fahrradhersteller noch ausgeprägter als viele andere Branchen auch, nun stark mit starken StĂśrungen der Lieferketten durch die Pandemiesituation zu kämpfen.cite-ref-22[22] Dabei wurde dann die hohe Nachfrage von vielen Fahrradverkäufern als Signal fĂźr eine auch zukĂźnftig sehr hohe Nachfrage fĂźr ihre Produkte aufgefasst, ganz entsprechend den Mechanismen des Peitscheneffekts innerhalb der Modelle des Supply-Chain-Managements. Diese Einschätzung auf dauerhafte sehr hohe Verkaufs-Wachstumsraten erfĂźllte sich so nichtcite-ref-wiwo20240314-21-1[21] und dadurch herrschte in den Jahren 2023 und 2024 ein deutliches Ăberangebot an Neufahrrädern, was zu tendenziell geringeren Verkaufspreisen sowie zu hohen Lagerbeständen insbesondere bei Fahrradverkäufern aber dann auch zu Absatzproblemen und Liquiditätsengpässen bei den Fahrradherstellern fĂźhrte.cite-ref-23[23] Dadurch bedingt ist im Sektor der Fahrradindustrie zwischen 2023 und 2025 eine Ăźberdurchschnittlich hohe Anzahl an Insolvenzen, EigentĂźmerwechseln bzw. Buchwertberichtigungen zu verzeichnen.cite-ref-24[24]cite-ref-25[25]
Verkaufszahlen und Bestand ab dem Jahr 2020
⢠âZum Jahresanfang 2020 besaĂen 4,3 Millionen Haushalte in Deutschland mindestens ein Elektrofahrrad.âcite-ref-26[26] Bedingt durch die COVID-19-Pandemie stieg der Absatz von Fahrrädern Ăźberhaupt und hier besonders von E-Bikes stark an,cite-ref-wiwo20240314-21-2[21] es wurden 1,95 Millionen E-Bikes verkauft. Auch 2021 erreichte der Absatz unter Lieferschwierigkeiten der Fahrradindustrie annähernd 2 Millionen.cite-ref-27[27]
⢠Ende 2022 betrug der Elektrofahrrad-Bestand in Deutschland rd. 9,8 Mio. Stßckcite-ref-28[28] und 2023 wurden erstmals mehr Fahrräder mit als ohne Tretunterstßtzung abgesetzt. Dies lag allerdings an einem deutlichen Rßckgang der verkauften herkÜmmlichen Fahrräder. Der Absatz von E-Bikes blieb von 2020 bis 2023 auf ähnlichem Niveau.cite-ref-wiwo20240314-21-3[21]
⢠Die Anzahl der Elektrofahrräder, die Ende des Jahres 2024 auf deutschen StraĂen unterwegs gewesen sind, wird mit Stand März 2025 nun auf rund 15,7 Millionen StĂźck taxiert.cite-ref-29[29] Die deutliche Neubewertung und damit deutliche Anhebung der Schätzung des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV) beruht darauf, dass E-Bikes nach dortiger Erkenntnis länger genutzt werden, d. h. es bleibt ein grĂśĂerer Anteil der jemals verkauften Modelle weiterhin im Einsatz. Bislang ging man fĂźr E-Bikes in Deutschland von einer durchschnittliche Nutzungsdauer von vier bis fĂźnf Jahren aus, diese Schätzung wurde nun auf acht bis neun Jahre angehoben. Die GrĂźnde dafĂźr werden in einer verbesserten Qualität der Komponenten, insbesondere der Akkus und Motoren, gesehen. Im Jahr 2024 blieb der Anteil der in Deutschland verkauften Elektrofahrräder mit 53 % auf dem Niveau des Jahres 2023. Insgesamt wurden 2024 in Deutschland 2,05 Mio. Elektrofahrräder und 1,8 Mio. Fahrräder verkauft, in Summe 3,85 Millionen.cite-ref-30[30]
Begriffliche Entwicklung
Der Begriff Pedelec wurde ursprĂźnglich fĂźr jene Elektrofahrräder verwendet, die ihren Motor ausschlieĂlich durchs Treten des Fahrers elektrisch zuschalten. Davon abgegrenzt wurden die E-Bikes, bei denen sich die Fahrgeschwindigkeit auch unabhängig vom Treten, etwa ausschlieĂlich per Drehgriff am Lenker, regulieren lässt. Landläufig wird diese Definition oft nicht angewendet. Einerseits bezeichnen immer mehr Händler ihre Pedelecs als E-Bikes, andererseits haben Pedelecs vermehrt auch Anfahrhilfen, die es ermĂśglichen, auch ohne zu treten, per Drehgriff zu beschleunigen. Seit Motorräder auch mit Elektromotoren verfĂźgbar sind, wird der Begriff E-Bike auch fĂźr das Elektro-Motorrad verwendet.cite-ref-31[31]cite-ref-adac01-32-0[32]cite-ref-33[33]
Eine eindeutige Abgrenzung der Begriffe E-Bike und Pedelec ist schwierig, da sich allgemeiner Sprachgebrauch und Definitionen aus Richtlinien und Verordnungen nicht decken. Pedelec (und auch S-Pedelec) bezeichnet im Sinne der Richtlinien und Verordnungen ein Fahrrad mit Tretkurbel und Elektromotor, während das E-Bike auch Krafträder ohne Tretkurbel einschlieĂt. Der Begriff E-Bike ist also eine Sammelbezeichnung fĂźr Fahrräder und Krafträder (ein- oder mehrspurig), die einen Elektromotor haben, unabhängig von Vorhandensein und Nutzung einer Tretkurbel oder eines Gasgriffs, und unabhängig von Motorleistung und mĂśglicher Maximalgeschwindigkeit.
Elektroantrieb
Allgemein
â
Hauptartikel
:
Elektroantrieb (Fahrrad)
Elektrofahrräder unterscheiden sich von einem gewĂśhnlichen Fahrrad durch einen zusätzlichen Elektromotor, eine Antriebsbatterie, eine Steuerelektronik fĂźr den Motor sowie ggf. einen Sensor fĂźr die Kurbelbewegungserkennung. Der Elektromotor kann als Vorderrad-, Hinterrad- oder Mittelmotor verbaut werden. Zudem gibt es das vorwiegend im NachrĂźstbereich angebotene sog. Reibrollenkonzept, bei dem ein AuĂenläufermotor die Kraft direkt auf den Reifen Ăźberträgt. Die meisten Modelle verfĂźgen darĂźber hinaus Ăźber eine Batterieladeanzeige und eine Motorkrafteinstellung, entweder stufenlos oder in UnterstĂźtzungsstufen eingeteilt. Je nach Gewicht, Motorisierung und Akkuunterbringung werden auch Komponenten wie Rahmen und Bremsen angepasst. Wichtige Leistungsmerkmale beim jeweiligen Elektroantrieb sind dabei einerseits das maximale LeistungsvermĂśgen, gemessen in Watt, und des Weiteren das jeweils technisch zur VerfĂźgung stehende hĂśchste maximale Verhältnis zwischen Fahrerleistung und Motorleistung, Stichwort âUnterstĂźtzungsverhältnisâ, gemessen in Newtonmeter (Nm).
In der Entwicklung war 2016 ein Brennstoffzellenfahrzeug.cite-ref-34[34] Eine Erstserie von 60 Fahrrädern wurde 2017 verkauft.cite-ref-35[35]
Vernetzung
Mit Steigerung der Popularität sowie der Ausstattung von Elektrofahrrädern und im Rahmen der allgemein zunehmenden Alltags-Digitalisierung sehen sich die Hersteller von Elektroantrieben aufgefordert, vernetzende und smarte Funktionen in Ihre Elektroantiebssysteme einzufĂźgen. So hat beispielsweise der Hersteller Bosch-eBike-Systems im Jahr 2022cite-ref-36[36] seine Produktpalette um ein entsprechendes smartes System rund um die neu entwickelte âeBike-Flow-Appâcite-ref-37[37] ergänzt, bei dem u. a. alle Komponenten wie die Drive Unit, der Akku und das Display voll vernetzt sind und MĂśglichkeiten bestehen, diese Systeme direkt mit verschiedenen Onlinediensten, wie eines Routenplaners, einer Navigations-App oder einem Tourenverzeichnis von Outdoor-Navigationsanbietern, von digitalen Wegfahrsperren sowie von smarten Fitness- und Sportuhren bzw. Fitness Trackern oder auch mit Smartwatches zu koppeln. Auch andere Hersteller von Elektroantrieben, wie Shimano, Yamaha sind in dieser Hinsicht aktiv geworden.cite-ref-38[38]
Lebensdauer des Akkumulators
Siehe auch
:
Elektroantrieb_(Fahrrad)#Antriebsquellen
Die Kapazität des Akkumulators ist nach einer bestimmten Anzahl von Lade-Entlade-Zyklen erschÜpft, so dass die Reichweite zu weit absinkt. Wie viele Zyklen er ermÜglicht, hängt von der Chemie des Akkus, der Qualität der verwendeten Steuerungs- und Ladeelektronik sowie vom Nutzungsverhalten des Benutzers ab. Der meist verwendete Lithium-Cobaltdioxid-Akkumulator wird mit rund 500 Zyklen angegeben, was der ADAC fßr Batterien zweier namhafter Hersteller im Oktober 2015 bei einem Test nach 500 Voll-Ladezyklen (bei mindestens 80 % der Gesamtkapazität) als untere Grenze bestätigte.cite-ref-adac-2015-39-0[39] Beim eher selten verwendeten Lithium-Eisenphosphat-Akkumulator sind Zyklenzahlen bis ßber 1000 mÜglich; danach hat sich die Kapazität auf ca. 60 % verringert. Fortgeschrittene Batteriemanagementkonzepte mit Konditionierung einzelner Zellen im Betrieb erhÜhen die Lebensdauer der Akkus. Sie sind insbesondere bei hochwertigen lithiumbasierten Akkus zu finden.
Wie E-Bike Akkus eine längere Lebensdauer behalten
Es gibt dabei viele Publikationen bzw. Ratgeber, wie E-Bike Akkus eine längere Lebensdauer behaltencite-ref-akkvita-40-0[40]cite-ref-myebik-41-0[41] Untersuchungen zufolge haben Li-Ionen-Akkus eine wesentlich längere Lebensdauer, wenn sie Ăśfters zwischendurch nachgeladen werden, statt einen Akku stets komplett zu leeren und ihn danach wieder vollständig zu laden. Durch regelmäĂiges Teilladen bei weitestgehender Vermeidung von Komplett-Entladungen lässt sich die angegebene Zahl der Ladezyklen etwa verdoppeln. Mehrere Teilladungen zählen dabei aber nur anteilig als Ladezyklus. Weiterhin spielt die Umgebungstemperatur beim Laden und Lagern der Akkus eine nicht unbedeutende Rolle. In der Regel gilt hier Zimmertemperatur als Richtlinie; ideal sind Werte um 10 °C. Auch sollten Li-Ionen-Akkus weder im voll geladenen noch im leeren Zustand längere Zeit ungenutzt gelagert werden. Ideal ist ein etwa 50%iger Ladezustand.cite-ref-42[42] Die Lebensdauer von E-Bike-Akkus liegt derzeit bei zwei bis fĂźnf Jahren (Stand: November 2020). Fällt die Leistung auf 50 % der ursprĂźnglichen Kapazität, empfiehlt sich der Akku-Austausch.cite-ref-43[43]
Den Akku eines E-Bikes testen
Eine jeweils aktuelle Leistungs-Prßfung eines E-Bike-Akkus lässt sich natßrlich stets in einer entsprechenden Fachwerkstatt z. B. im Rahmen einer jährlichen Rad-Inspektion bzw. -Wartung durchfßhren.cite-ref-akkadac-44-0[44] Allerdings:
⢠Will man selbst sehr präzise eine Messung durchfßhren,cite-ref-akkutest1-45-0[45]cite-ref-akkutest2-46-0[46] so nutzt man dafßr am geeignetsten ein analoges bzw. digitales Multimeter. Eine jeweilige Bedienkonsole, die mittlerweile den meisten neuen E-Bikes zugehÜrig ist, zeigt eher nur oberflächliche Informationen dazu.
⢠Der Akku ßberhitzt sich.
⢠Der Akku hält die Ladung nicht.
⢠Der Akku scheint eine schlechte Verbindung mit dem Motor zu haben.
⢠Bei der Ladungsanzeige des Akkus bestehehen UnregelmäĂigkeiten.
⢠Beabsichtigt man einen Kauf eines gebrauchten Akkus, so kann man beispielsweise fĂźr Bosch-E-Bike-Akkus anhand der jeweiligen Akku-Seriennummer online prĂźfen,cite-ref-boakkupruef-48-0[48] ob dort Informationen zu vorangegangenem unsachgemäĂem Gebrauch des Akkus vorliegen.
Nutzungen
EinfĂźhrung
Durch die Nutzung eines Elektrofahrrads ergeben sich verschiedene Vorteile (in der Regel hĂśhere Durchschnittsgeschwindigkeit als bei konventionellen Fahrrädern; u. U. innerorts sogar hĂśher als von PKW; je nach Kondition des Fahrers grĂśĂerer Aktionsradius).
Von Vorteil sind die geringeren Emissionen (nur geringe Schallemission) im Vergleich zu anderen motorisierten Verkehrsmitteln, insbesondere zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren, sofern E-Bikes oder Pedelecs alternativ zu diesen genutzt werden. Die Anschaffungskosten sind erheblich hÜher als fßr ein herkÜmmliches Fahrrad, Mofa bzw. Motorrad. Dazu kommt neben den Kosten fßr normalen Verschleià auch der eventuelle spätere Austausch des Akkumulators. Im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln sehr gering sind dagegen die Stromkosten von wenigen zehn Cent pro 100 km.
Reichweite
Ein Akku mit einer Kapazität von 10 Ah bei einer Spannung von 36 V (Masse 1,9â5,1 kg)cite-ref-49[49] hat einen Energieinhalt von ca. 36 V Ă 10 Ah = 360 Wh (entspricht dem Energiegehalt von 32 g Benzin). Die Umwandlung elektrischer Energie in mechanische Arbeit erfolgt, abhängig vom Wirkungsgrad des Motors und der Motorsteuerung, unter Wärmeverlust. Typischerweise entstehen dabei Verluste von etwa 25 Prozent. Somit kĂśnnte ein E-Bike mit einem 70-kg-Fahrer (Gesamtmasse â100 kg) rein rechnerisch bei 1,4 % Steigung 21 km weit mit Batteriestrom fahren â wobei dieses Rechenbeispiel in der Praxis niemals relevant wird, weil der Fahrer eines Pedelecs stets selber mittreten muss. Die gesamte Reichweite ist von sehr vielen Faktoren (Gewicht, Steigung, GrĂśĂe des Akkumulators, Reifendruck, gewählter UnterstĂźtzungsmodus usw.) abhängig. Es ist daher fast nicht mĂśglich, eine allgemeingĂźltige Reichweite anzugeben. Grob Ăźberschlagen liegt diese beim aktuellen Stand der Technik in Abhängigkeit all dieser Faktoren zwischen weniger als 40 und bis zu mehr als 120 km. (Diese Einschränkung des Aktionsradius gilt nur fĂźr jenen Fahrbetrieb, in dem eine MotorunterstĂźtzung zur VerfĂźgung steht.) Bei einigen Modellen sind standardmäĂig zwei nacheinander zuschaltbare Akkus in Gepäcktaschen untergebracht.
Nur bei Radnabenmotoren mit Direktantrieb (ohne Freilauf) ist eine RĂźckspeisung (Rekuperation) mĂśglich. Hier wird wie bei einem Dynamo die kinetische Energie beim Bremsvorgang in elektrische Energie zum Laden genutzt. Dadurch kann im Stadtverkehr oder HĂźgelgebiet die Reichweite deutlich erhĂśht werden, zudem wird die Bremse geschont. In unabhängigen Tests (2012) wurde die Reichweite als um 11 % vergrĂśĂert ermittelt.cite-ref-50[50]
Auch die AuĂentemperatur beeinflusst die Reichweiten um ähnlich hohe Faktoren. Insgesamt werden die EinflĂźsse (bei gleicher Akku-Kapazität) als so vielfältig beschrieben, dass z. B. laut Derby Cycle âdie grĂśĂte erzielte Reichweite bis zu 7Ă grĂśĂer als die niedrigste Reichweite sein kannâ.cite-ref-51[51]
Ein Akkuladezyklus dauert je nach Modell und Ladegerät mehrere Stunden. Bei vielen Modellen ist ein Akkuwechsel in wenigen Sekunden mÜglich.
Sicherheit
FĂźr E-Bikes gelten vorgegebene technische Voraussetzungen, um rechtlich weiterhin als Fahrrad zu gelten und entsprechende SicherheitsansprĂźche zu erfĂźllen. Bei schnellen Pedelecs (UnterstĂźtzung bis maximal 45 km/h) ergeben sich durch die hĂśheren Geschwindigkeiten zusätzliche Risiken. So kann es z. B. bei ĂberholmanĂśvern zu Fehleinschätzungen der Geschwindigkeit kommen. Um die Folgen solcher kritischen Situationen zu verdeutlichen, hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) ein Forschungsprojekt mit Fahrversuchen, technischen PrĂźfungen und Crashtests durchgefĂźhrt.cite-ref-52[52]cite-ref-53[53] FĂźr die Sicherheit von E-Bikes sind regelmäĂige Inspektionen ausschlaggebend, bei denen in jedem Fall die Festigkeit von Vorbau und Lenker, die Funktion der Bremsen und der Sitz von Schrauben an Motor und Kette geprĂźft werden sollte.cite-ref-54[54]
Bei Akkubränden â z. B. nach Explosion des Akkus â sind wie auch beim Elektroauto spezielle Behältnisse fĂźr den Abtransport erforderlich.cite-ref-55[55]cite-ref-56[56]
Umweltrelevanz
Zur Frage, wie umweltfreundlich E-Bikes tatsächlich sind, gibt es Stand 2025 zahlreiche Publikationen.cite-ref-bikex-57-0[57]cite-ref-brose-ebike-58-0[58]cite-ref-focus-mob-59-0[59] FĂźr die Ăkobilanz maĂgeblich ist die CO2-Menge, die durchschnittlich während des Lebenszyklus des Produkts (Produktion, Ladestrom im Betrieb, Lebendauer einzelner Komponenten etc.) im Verhältnis zur durchschnittlichen Gesamtfahrstrecke.cite-ref-ebikeers-60-0[60]
⢠NatĂźrlich sind das Auto und das E-Bike dem Fahrrad in der Ăkobilanz deutlich unterlegen: Berechnet man den AusstoĂ der jeweiligen Fahrzeugart pro 100 km, liegt das Fahrrad klar vorn, denn das Fahren per Muskelkraft erspart der Erdatmosphäre im Vergleich zum Auto zwischen 13 und 32 Kilogramm CO2 pro 100 km. Aber im Vergleich zum Auto kommt auch das E-Bike sehr gut weg:cite-ref-ebikeers-60-1[60] Während ein Pedelec rund 0,7 Kilogramm CO2 pro 100 Kilometer emitiert, sind es beim Auto zwischen 13 und 32 Kilogramm.
⢠Bereits nach rund 1.850 Kilometern, die mit dem E-Bike anstatt mit dem Auto zurßckgelegt werden, sind kalkulatorisch die durchschnittlichen CO2-Emissionen einer E-Bike-Produktion wieder ausgeglichen.cite-ref-ebikeers-60-2[60]
⢠Der Hauptteil der CO2-Emissionen von Fahrrädern und E-Bikes stammt aus der Produktion, hinzu kommen die langen Verschiffungswege, da die meisten Komponenten in Asien hergestellt werden. Durch die sorgfältige Pflege aller Komponenten lässt sich die Ăkobilanz eines E-Bikes weiter verbessern. Gerade Akkus und Motoren kĂśnnen ihre Laufleistung bei guter Pflege optimieren â bei fahrlässigem Umgang sterben die empfindlichen Bauteile weitaus eher.
Akkuproduktion
Bei der Herstellung von E-Bikes hat speziell auch die Akkuproduktion und spätere Entsorgung Auswirkungen auf die Umwelt. Wobei Herstellung und Entsorgung des Akkus laut Umweltbundesamt nach circa 150 bis 300 Kilometern,cite-ref-buua2024-61-0[61] die man mit dem E-Bike anstatt mit dem Auto fährt, die CO2-Emissionen des Akkus ausgeglichen sind. Bei der Produktion werden pro kWh etwa 55 Kilogramm CO2 in die Atmosphäre geblasen â bei einem durchschnittlichen 500 Wattstunden-Akku immerhin gute 27 Kilogramm des schädlichen Gases.cite-ref-ebikeers-60-3[60] Ein weiterer Umweltfaktor ist der fĂźr die Akku-Produktion in der Regel notwendige Abbau von Lithium, mit dem oft heftige Umweltschäden einhergehen.cite-ref-62[62] Recyclingtechnologien ermĂśglichen es immerhin, die in ausgedienten Lithium-Ionen-Akkus von E-Bikes enthaltenen Wertstoffe und Batterierohstoffe wie Stahl, Cobalt und Kupfer zurĂźckzugewinnen und dem Stoffkreislauf wieder zuzufĂźhren. Die Europäische Batteriedirektive schreibt eine 50%ige Akku-Abgabe bei ausgewiesenen Sammel- und RĂźcknahmestellen vor. Eine Kontrolle dessen ist schwierig.cite-ref-63[63]
Rechtliche Begriffsbestimmungen in einigen Ländern
In anderen als den folgend genannten Ländern kÜnnen fßr Pedelecs, E-Bikes, Elektrofahrräder andere Definitionen und Bestimmungen gelten.
Deutschland
Rechtlich unterschieden werden in Deutschland folgende Kategorien von Elektrorädern:
Pedelec â dem Fahrrad gleichgestellt
Alle Elektroräder, d. h. Pedelecs, die ab 6 km/h eigenes Treten voraussetzen, mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von hÜchstens 250 Watt ausgestattet sind, dessen Unterstßtzung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und bei spätestens 25 km/h oder, wenn der Fahrer im Treten einhält, automatisch abschaltet. Diese sind keine Kraftfahrzeugecite-ref-64[64] und werden genauso behandelt wie ein Fahrrad, fallen aber als Pedelec unter die europäische Maschinenrichtlinie. Es gelten dieselben Vorschriften bzgl. Radwegebenutzung. Es besteht keine Kennzeichen-, Haftpflichtversicherungs-, Fßhrerschein- und Helmpflicht. Auch kommt keine verschuldensunabhängige Haftung des Fahrers fßr betriebsbedingte Schäden in Betracht.cite-ref-65[65]cite-ref-66[66] In diese Kategorie fallen 95 % aller verkauften elektromotorisch unterstßtzten Zweiräder.cite-ref-95pzt-4-1[4]
Geltung von darĂźber hinausgehenden Bestimmungen und Vorgaben
⢠E-Bike (Kleinkraftrad, Mofa, Leichtmofa): Alle Elektroräder, die hĂśchstens 25 km/h fahren kĂśnnen und keinerlei eigenes Treten voraussetzen, sind entsprechend StVO E-Bikes (âEinsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregeltâcite-ref-67[67]). Sie mĂźssen die Fahrbahn benutzen, aber âAuĂerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.âcite-ref-68[68] bezĂźglich Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) entsprechen sie Mofas und sind damit nicht fahrerlaubnispflichtig,cite-ref-69[69] benĂśtigen aber eine PrĂźfbescheinigung zum FĂźhren von Mofas.cite-ref-70[70] Betriebserlaubnis, Kfz-Haftpflichtversicherung und Versicherungs-Kennzeichen sind notwendig und es besteht Helmpflicht. Liegt die bauartbedingte HĂśchstgeschwindigkeit bei maximal 20 km/h, handelt es sich nach StVRAusnV um die Untergruppe der Leichtmofas und ist von der Helmpflicht befreit.
⢠S-Pedelec, Kleinkraftrad: Alle Elektroräder, deren Elektromotor eine maximale Nenndauerleistung von 4 kW und eine bauartbedingten HĂśchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h haben, sind Kleinkrafträder.cite-ref-71[71] Dazu gehĂśren Pedelec-Importe, die auf eine Geschwindigkeit von 30 km/h ausgelegt sind, als auch Speed-Pedelecs â diese sind gemäà Verordnung (EU) 168/2013cite-ref-72[72] bei Geschwindigkeit und Leistung (4 kW) ebenso wie Elektroroller begrenzt, zusätzlich aber durch eine TretkraftunterstĂźtzung von 400 %.cite-ref-73[73]cite-ref-74[74] Bei einer Tretleistung von 200 W steht damit 1 kW zur VerfĂźgung, das ist bei aufrechter Sitzposition gerade ausreichend fĂźr 45 km/h.cite-ref-75[75] Kleinkrafträder sind Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse L1e. Sie benĂśtigen eine Betriebserlaubnis, Kfz-Haftpflichtversicherung und Versicherungs-Kennzeichen. Der Fahrer braucht eine Fahrerlaubnis und es besteht Helmpflicht.cite-ref-76[76]cite-ref-77[77] Auch wenn kein eigenes Treten erforderlich ist, handelt es sich um ein Fahrrad mit Hilfsmotor.
⢠Kraftrad, Leichtkraftrad: Liegt die bauartbedingte HĂśchstgeschwindigkeit Ăźber 45 km/h, handelt es sich um ein Kraftradcite-ref-78[78] (E-Motorrad). Wenn die Nennleistung des E-Motors unter 11 kW liegt, so handelt es sich um die Untergruppe der Leichtkrafträder.cite-ref-79[79] Betriebserlaubnis, amtl. Kennzeichen, TĂV, Kfz-Haftpflichtversicherung, entsprechende Motorrad-Fahrerlaubnis usw. sind vorgeschrieben.
Eine Reihe von Herstellern bietet ein Mofatuning/Fahrzeugtuning an, das die jeweilige Drosselung (Abregelung) bei bestimmten Geschwindigkeiten ausschaltet. Derart veränderte Fahrzeuge fallen nicht mehr in die ursprĂźngliche Kategorie.cite-ref-80[80] Sie sind daher versicherungspflichtig gemäà § 1 PflVG. Die Nutzung im Ăśffentlichen Raum ohne Kfz-Versicherung ist demnach eine Straftat (§ 6 PflVG). Pedelecs die durch Bausätze, Eigenbau oder Modifikation bewirkte Geschwindigkeiten von Ăźber 25 km/h erreichen, fĂźhren bei polizeilicher ĂberprĂźfung gegebenenfalls zu Beschlagnahmung des Fahrzeugs und Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und/oder ohne Versicherungsschutz.cite-ref-81[81]
Nach der Neufassung der StVO von 2013 wurde anfangs die Zuordnung zu Fahrzeugkategorien teils anders als heute gehandhabt, was rechtliche Unsicherheiten barg.cite-ref-82[82]cite-ref-83[83]cite-ref-84[84]
Ăsterreich (StVO und KFG)
Nach § 2 Abs. 1 Z 22 der StVO 1960 werden zwei Arten von Elektrofahrrädern unterschieden:
⢠lit. âb) ein [Fahrrad], das zusätzlich mit einem elektrischen Antrieb gemäà § 1 Abs. 2a KFG 1967 ausgestattet ist (Elektrofahrrad)â (demnach Hybrid-Antrieb nach Definition Pedelec)
⢠lit. âd) ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug, dessen Antrieb dem eines Elektrofahrrads im Sinne des § 1 Abs. 2a KFG 1967 entsprichtâ (demnach ein nur-elektrischer Antrieb)
Nicht als Kraftfahrzeuge nach § 1 Abs. 2a KFG gelten Elektrofahrräder â gleichgĂźltig ob hybrid (Pedelec) oder ausschlieĂlich elektrisch angetrieben â als Fahrräder im Sinne der StVO 1960 mit
1. einer hÜchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 250 Watt
2. einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
Sofern vorstehende Kriterien nicht ßberschritten sind, gilt daher nach Üsterreichischem Recht ein solches Elektrorad/Pedelec nicht als Elektrokraftrad und benÜtigt deshalb weder Typengenehmigung noch Fahrzeuganmeldung noch einen Fßhrerschein durch den Benutzer. Wie fßr normale (allein muskelbetriebene) Fahrräder gelten auch fßr Elektrofahrräder die Vorschriften der Fahrradverordnung. Fßr das Lenken dieser gelten dieselben StVO-Bestimmungen wie fßr muskelbetriebene Fahrräder, u. a. die Radwegbenßtzungspflicht mit einspurigen Fahrrädern unter 170 cm Radstand. Fßr deren (kommerzielles) In-Verkehr-Bringen gelten die Produkthaftungsbestimmungen.
Schnelle Pedelecs (mit TretunterstĂźtzung bis zu 45 km/h) waren als Fahrräder in Ăsterreich zunächst umstritten. Im Laufe der Jahre wurden sie jedoch zugelassen. Sie werden Pendlern empfohlen, weil die MotorunterstĂźtzung noch stärker ist als die der abgeregelten Räder.cite-ref-85[85]
Schweiz
In der Schweiz gilt ein E-Bike mit einem maximal 500 Watt starken Motor, der bis zu einer HĂśchstgeschwindigkeit von 25 km/h unterstĂźtzt, rechtlich als Leicht-Motorfahrrad. Ein Fahrrad mit einer HĂśchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h (S-Pedelec) gilt rechtlich als Mofa mit FĂźhrerschein- und Mofa-Kontrollschild-Pflicht.
In Hinblick auf die Regeln im schweizerischen StraĂenverkehr werden E-Bikes und Pedelecs den Fahrrädern gleichgestellt; dennoch gilt eine FĂźhrerausweispflicht der Kategorie M. Jedoch kĂśnnen Leicht-Motorfahrräder bei einem Mindestalter des Benutzers von 16 Jahren auch ohne FĂźhrerausweis gefahren werden.cite-ref-86[86] Eine Helmtragepflicht gilt fĂźr jene E-Bikes, die der Kategorie Motorfahrrad zugeordnet werden, fĂźr Leicht-Motorfahrräder wird lediglich eine Empfehlung ausgesprochen.cite-ref-87[87] Das Motorfahrrad (âMofaâ) ist in Art. 175 VTS geregelt. Das Mindestalter zum Fahren eines Motorfahrrads beträgt nach Art. 6 VRV 14 Jahre.
Zuordnung von E-Bikes und Pedelecs zu den Kategorien Motorfahrrad und Leicht-Motorfahrrad:
Leicht-Motorfahrrad:
⢠Motorleistung: maximal 500 Watt
⢠bauartbedingte HÜchstgeschwindigkeit: 25 km/h (20 km/h ohne Sitz oder Sattel)
⢠HÜchstgeschwindigkeit mit Tretunterstßtzung: 25 km/h
Motorfahrrad:
⢠Motorleistung: zwischen 500 und 1000 Watt
⢠bauartbedingte HÜchstgeschwindigkeit: 30 km/h
⢠HÜchstgeschwindigkeit mit Tretunterstßtzung: 45 km/h
Elektrofahrräder mit drei Rädern gelten als Rikschas, sie bilden eine eigene Fahrzeugkategorie Elektro-Rikscha im Sinne Art. 14 VTS.
Ergänzungen ab April 2024
Ab 1. April 2024 mĂźssen alle neuen E-Bikes mit einer TretunterstĂźtzung bis 45 km/h mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerĂźstet sein, bestehende bis 1. April 2027 nachgerĂźstet.cite-ref-88[88] Die obligatorische Verwendung eines Tagfahrlichts gilt bereits seit 1. April 2022.cite-ref-89[89]cite-ref-90[90]
Eine tabellarische Zusammenfassung der Schweizer Regeln zu Elektrofahrrädern hat die bfu â Beratungsstelle fĂźr UnfallverhĂźtung in ihrem bfu-Faktenblatt Nr. 4 herausgegeben.cite-ref-91[91] Speziell sind die zulässigen Motorleistungen hĂśher als in der EU-Richtlinie, nämlich 500 W mit TretunterstĂźtzung bis zu 25 km/h. Bei S-Pedelecs mit TretunterstĂźtzung bis zu 45 km/h sind bis 1000 W zulässig. Jedoch wird der Pedelec-Antrieb nicht explizit vorgeschrieben, sondern nur implizit vorausgesetzt zwischen 20 und 25 km/h respektive zwischen 30 und 45 km/h.
Ergänzungen ab Juli 2025
Ab Juli 2025 sind neue Vorschriften fĂźr die Schweiz in Kraft getreten:cite-ref-youmo25-92-0[92] Die wichtigste dieser Ănderungen ist die EinfĂźhrung einer neuen dritten Kategorie der âschweren Motorfahrräderâ, wodurch Cargo-E-Bikes mit TretunterstĂźtzung bis 25 km/h nun bis zu 450 kg Gesamtgewicht haben dĂźrfen. AuĂerdem wurde nun das hier zulässige Gewicht von Leichtmotorfahrrädern von 200 kg auf 250 kg erhĂśht.
Europäische Union
âFahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW [250 Watt] ausgestattet sind, dessen UnterstĂźtzung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder frĂźher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird.âcite-ref-richtlinie-2002-24-eg-93-0[93] werden explizit genannt in Art. 1 Abs. 1 lit. h) der âRichtlinie 2002/24/EGâ,cite-ref-richtlinie-2002-24-eg-93-1[93] als eine von mehreren Ausnahmen, auf die die Richtlinie nicht anzuwenden ist. Nach Artikel 20 Absatz 3 âdĂźrfen die Mitgliedstaaten die erstmalige Inbetriebnahme von Fahrzeugen, die die Vorschriften dieser Richtlinie erfuellen, nicht verbieten.â Die Richtlinie trat gemäà Artikel 23 am 9. Mai 2002 in Kraft und war bis zum 9. Mai 2003 von den Mitgliedsstaaten nach Artikel 20 Absatz 1 in nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften umzusetzen.
Siehe auch
⢠Portal Fahrrad der Wikipedia
Weblinks
Commons
: E-Bike
â Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: E-Bike
â Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Ăbersetzungen
Wiktionary: Elektrofahrrad
â Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Ăbersetzungen
Wiktionary: Elektrorad
â Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Ăbersetzungen
⢠Elektrofahrräder beim ADFC
⢠ZIV â Die Fahrradindustrie Zweirad-Industrie-Verband e. V.
⢠ebikeers.de Ausfßhrliche Einfßhrung ins Thema E-Bike
⢠Online-Zeitschrift ElektroRad
Literatur
⢠Hannes Neupert: Das Powerbike. Delius Klasing â Edition Moby Dick, Kiel 1996, ISBN 3-89595-123-4.
⢠Gunnar Fehlau, Peter Barzel: Das E-Bike: Die neuen Fahrräder mit elektrischer AntriebsunterstĂźtzung. Typen â Modelle â Komponenten. Delius Klasing, Bielefeld 2009, ISBN 978-3-7688-5282-1.
⢠Niels A. Fries: Das groĂe Handbuch fĂźr Solar- und Elektrofahrräder: Batterie, Eigenbau, Betrieb, Tipps & Tricks, Antrieb, Technik. N. A. Fries, Neuss 2006, ISBN 3-00-015258-X.
⢠Christian Smolik, Michael Bollschweiler, Verena Ziese: Das Elektrorad: Typen, Technik, Trends. BVA Bielefelder Verlag, Bielefeld 2010, ISBN 978-3-87073-435-0.
⢠Frederic Rudolph: Klimafreundliche Mobilität durch FÜrderung von Pedelecs. (PDF; 6,5 MB), Dissertation. Universität Wuppertal, 2014.
⢠Jochen Treuz: Pedelecs, E-Bikes selber bauen. Franzis, Poing 2011, ISBN 978-3-645-65082-3.
Einzelnachweise
cite-note-11. â E-Bike oder Pedelec? Rechte und Pflichten. In: adfc.de. Abgerufen am 12. April 2025.
cite-note-zivvelobiz-22. â Anstehende E-Bike-Regelungen der EU â ZIV stellt Weichen fĂźr zukĂźnftige E-Bike-Regulierung. velobiz.de, 9. April 2025, abgerufen am 14. Juli 2025.
cite-note-zivemtb-33. â Darum gehtâs beim E-Bike-Leistungslimit. emtb-news.de, 6. Juni 2025, abgerufen am 14. Juli 2025.
cite-note-95pzt-44. â Reiner Kolberg: Gesetzliche Vorschriften fĂźr E-Bikes und Pedelecs. In: e-bikeinfo.de. Zweirad-Industrie-Verband, 1. März 2020, abgerufen am 25. März 2021.
cite-note-55. â Wer hat den Helm auf bei den neuen S-Pedelec-Helmen mit NTA-8776-Zertifizierung. In: elektrofahrrad24.de. 2. September 2017, abgerufen am 1. Mai 2022.
cite-note-66. â Radeln mit Elektromotor â E-Bikes gab es vor 120 Jahren schon. spiegel.de, 2. Juli 2016, abgerufen am 2. Mai 2025.
cite-note-77. â Die Geschichte des E-Bikes â Wann gab es das erste Elektrofahrrad? radonline.de, 23. Mai 2018, abgerufen am 2. Mai 2025.
cite-note-88. â Christian Smolik, Michael Bollschweiler, Verena Ziese: Das Elektrorad: Typen, Technik, Trends. Bva Bielefelder Verlag, Bielefeld 2010, ISBN 978-3-87073-435-0, S. 5â15.
cite-note-99. â Konkurs â Dolphin E-Bike sind am Ende. ride-mtb.com, 29. Januar 2014, abgerufen am 2. Mai 2025.
cite-note-1010. â Christian Smolik, Michael Bollschweiler, Verena Ziese: Das Elektrorad: Typen, Technik, Trends. Bva Bielefelder Verlag, Bielefeld 2010, ISBN 978-3-87073-435-0, S. 9.
cite-note-1111. â Flyer-Geschichte Archivierte Kopie (Memento vom 2. Mai 2009 im Internet Archive), abgerufen am 24. Oktober 2010.
cite-note-1212. â Christian Smolik, Michael Bollschweiler, Verena Ziese: Das Elektrorad: Typen, Technik, Trends. Bva Bielefelder Verlag, Bielefeld 2010, ISBN 978-3-87073-435-0, S. 12 ff.
cite-note-1313. â Christian Smolik, Michael Bollschweiler, Verena Ziese: Das Elektrorad: Typen, Technik, Trends. Bva Bielefelder Verlag, Bielefeld 2010, ISBN 978-3-87073-435-0, S. 14 ff.
cite-note-1414. â Zitiert aus der Bedienungsanleitung fĂźr das Victoria MĂźnster Pedelec (Antrieb: Panther International GmbH), Stand: Januar 2008
cite-note-hb-24467856-1515. â Mario Hommen: Wie Bosch E-Bikes noch leichter machen will. In: handelsblatt.com. 18. Juni 2019, abgerufen am 18. Oktober 2021.
cite-note-stuttgar-552046-1616. â Imelda Flaig: Personalaufbau bei Stihl: Motorsägenhersteller profitiert vom E-Bike-Boom. In: stuttgarter-nachrichten.de. 21. Mai 2021, abgerufen am 15. Oktober 2021.
cite-note-1717. â Marcel Speiser: Boom bei Elektro-Mountainbikes. In: handelszeitung.ch. 24. Mai 2019, abgerufen am 27. Mai 2019.
cite-note-ziv-markt2013-1818. â E-Bikes weiterhin mit RĂźckenwind unterwegs (Memento vom 18. Juli 2013 im Internet Archive) (PDF; 156 kB), Pressemitteilung des Zweirad-Industrie-Verbandes am 20. März 2013.
cite-note-2020. â Ratgeber fĂźr E-Bikes & Pedelecs. Abgerufen am 11. Dezember 2016.
cite-note-wiwo20240314-2121. â Sebastian Schug: E-Bike-Boom: Hybris oder HĂśhenflug â ist die Party am Fahrradmarkt wirklich schon vorbei? In: Wirtschaftswoche. 13. März 2024, abgerufen am 14. März 2024.
cite-note-2222. â Lieferkettenprobleme treffen den Fahrradhandel am härtesten. sazbike.de, 19. Oktober 2021, abgerufen am 2. Mai 2025.
cite-note-2323. â kriselnde Branche â Fachhändler stellt Insolvenzantrag. sazbike.de, 19. November 2024, abgerufen am 2. Mai 2025.
cite-note-2424. â Fabian Baumann: Canyon-Investor schreibt dreistelligen Millionenbetrag ab. velojournal.ch, 28. Mai 2025, abgerufen am 28. Mai 2025.
cite-note-2525. â E-Bike-Startup Sushi Bikes ist insolvent. heise.de, 24. November 2025, abgerufen am 24. November 2025.
cite-note-2626. â Pressemitteilung Nr. 375 vom 28. September 2020. Zahl der Haushalte mit E-Bikes hat sich seit 2015 fast verdreifacht. In: destatis.de. Statistisches Bundesamt, 28. September 2020, abgerufen am 27. März 2021.
cite-note-2727. â Martin Kords: E-Bikes â Absatz in Deutschland bis 2021. In: de.statista.com. 17. März 2022, abgerufen am 4. Mai 2022.
cite-note-2828. â Bestand E-Bikes in Deutschland (in Mio. StĂźck). (PDF; 1,95 MB) In: ziv-zweirad.de. 31. Dezember 2022, S. 7â8, abgerufen am 12. April 2025.
cite-note-2929. â E-Bikes: Neue Lebensdauer-Schätzung sorgt fĂźr Zuwachs. focus-mobility.de, 13. März 2025, abgerufen am 17. April 2025.
cite-note-3030. â Fahrradbranche robust in herausfordernden Zeiten. In: ziv-zweirad.de. 31. Dezember 2024, abgerufen am 12. April 2025.
cite-note-3131. â Alles was Recht ist â E-Bike, Pedelec und S-Pedelec erklärt. Rechte und Gesetze rund ums Thema E-Bike. In: radfahren.de. 23. Januar 2020, abgerufen am 26. März 2021: âIn den letzten Jahren wurde der Begriff ÂťE-BikeÂŤ aber immer mehr zum Gattungsbegriff fĂźr Âťalles Elektrische auf zwei RädernÂŤ. Also auch Elektro-Motorräder.â
cite-note-adac01-3232. â Elektromotorräder: Die groĂe MarktĂźbersicht. In: adac.de. 4. März 2021, abgerufen am 24. März 2021: âDas Angebot an Elektromotorrädern ist noch Ăźberschaubar, doch es wächst stetig. Wir zeigen die interessantesten E-Bikes, die in Deutschland schon oder demnächst erhältlich sind.â
cite-note-3333. â Elektrische Motorräder: So cool sind E-Bikes. In: autobild.de. Abgerufen am 26. März 2021.
cite-note-3535. â Gib Stoff mit Wasserstoff. In: SPON. 9. Februar 2018, abgerufen am 11. Juli 2018.
cite-note-3636. â Bosch eBike Systems erweitert das smarte System. In: bosch-presse.de. 12. Juli 2022, abgerufen am 17. April 2025.
cite-note-3737. â Das smarte System. In: bosch-ebike.com. Abgerufen am 12. April 2025.
cite-note-3838. â Smart E-Bike: eine neue Dimension des Fahrradfahrens? In: linexo.de. 21. August 2019, abgerufen am 12. April 2025.
cite-note-adac-2015-3939. â Teure Pedelec-Batterien und ihre Haltbarkeit 10/2015. In: adac.de. Oktober 2015, archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂźgbar) am 18. Oktober 2021; abgerufen am 18. Oktober 2021.
cite-note-akkvita-4040. â E-Bike-Akku Lebensdauer. akkvita.de, abgerufen am 18. Juli 2025.
cite-note-myebik-4141. â E-Bike Akkus: Kapazität, Reichweite und Pflegeanleitung. myebikes.com, abgerufen am 18. Juli 2025.
cite-note-4242. â E-Bike-Reichweiten und Akku-Test, Reiner Kolberg, e-bikeinfo.de, 17. März 2017, abgerufen am 19. Oktober 2018
cite-note-4343. â Nicole Hery-MoĂmann: E-Bike Akku: Alles Ăźber Kosten, Reichweite, Lebensdauer und die Ladezeit. In: efahrer.chip.de. CHIP Communications GmbH, 12. November 2020, abgerufen am 31. Mai 2021.
cite-note-akkadac-4444. â Reparatur E-Bike-Akku: Das sollten Sie wissen. adac.de, 17. April 2025, abgerufen am 19. Juli 2025.
cite-note-akkutest1-4545. â Wie kann man den Akku eines E-Bikes testen? upway.de, abgerufen am 18. Juli 2025.
cite-note-akkutest2-4646. â E-Bike Akku Kapazität prĂźfen â Schnelle Anleitung. ebikefest.at, abgerufen am 18. Juli 2025.
cite-note-revirad-4747. â E-Bike Akku reparieren: Alles, was Sie wissen mĂźssen. revierrad.de, abgerufen am 19. Juli 2025.
cite-note-boakkupruef-4848. â eBike-Akku-Check. bosch-ebike.com, abgerufen am 18. Juli 2025.
cite-note-4949. â MarktĂźbersicht und Testbericht 2010. (Memento vom 20. Juni 2010 im Internet Archive) ExtraEnergy e. V.
cite-note-5050. â Rekuperation bei e-bikes. In: e-bike-test.org, 8. März 2012.
cite-note-5151. â Kalkhoff E-Bike 2015, ProduktbroschĂźre: Bestimmung von Reichweiten. (S. 29)
cite-note-5252. â UDV Crashtest: Pedelec Fahrer mit Helm gegen Auto. In: udv.de. 10. April 2011, abgerufen am 7. Juni 2013.
cite-note-5353. â Bewertung des Risikos von Pedelecs. In: udv.de. Archiviert vom Original am 23. Juni 2013; abgerufen am 7. Juni 2013.
cite-note-5454. â Thomas Eckert: E-Bike: Tipps zur Wartung. NDR, 14. Mai 2021, abgerufen am 31. Mai 2021.
cite-note-5555. â D: Feuerwehreinsatz nach explodiertem E-Bike-Akku. In: fireworld.at. 23. November 2019, abgerufen am 23. November 2019.
cite-note-5656. â Pannendienste mĂźssen aufrĂźsten wegen E-Autos. In: 20min.ch. 18. Oktober 2019, abgerufen am 23. November 2019.
cite-note-bikex-5757. â Das ist der CO2-FuĂabdruck deines E-Bikes Das ist der CO2-FuĂabdruck deines E-Bikes. bike-x.de, abgerufen am 17. Juli 2025.
cite-note-brose-ebike-5858. â Wie umweltfreundlich sind E-Bikes? brose-ebike.com, abgerufen am 15. Juli 2025.
cite-note-focus-mob-5959. â focus-mobility.de. focus-mobility.de, 11. Mai 2022, abgerufen am 15. Juli 2025.
cite-note-ebikeers-6060. â Ăkobilanzen von Fahrrad, E-Bike und Auto im Vergleich. ebikeers.de, abgerufen am 15. Juli 2025.
cite-note-buua2024-6161. â Pedelec und E-Bike fahren hält fit und schont die Umwelt. umweltbundesamt.de, 14. November 2024, abgerufen am 17. Juli 2025.
cite-note-6262. â Marie Eickhoff: Wie sich E-Bikes auf die Umwelt auswirken. ZDF, 3. Juni 2019, abgerufen am 31. Mai 2021.
cite-note-6363. â Der richtige Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus in E-Bikes. Sonderabfallwissen, 1. April 2021, abgerufen am 31. Mai 2021.
cite-note-6464. â § 1 Abs. 3 StVG Abgerufen am 30. März 2021
cite-note-6565. â § 7 Abs. 1 StVG Abgerufen am 30. März 2021
cite-note-6666. â Pedelecs im StraĂenverkehr: rechtlich wie ein Fahrrad zu behandeln â Rechtsanwälte von Bergner & Ăzkan. Abgerufen am 28. September 2016.
cite-note-6767. â § 39 Absatz 7 StVO Abgerufen am 29. März 2021
cite-note-6868. â § 2 Absatz 4 Satz 6 StVO Abgerufen am 29. März 2021
cite-note-6969. â § 4 (1) Satz 2 1. FeV Abgerufen am 29. März 2021: âeinspurige Fahrräder mit Hilfsmotor â auch ohne Tretkurbeln â, wenn ihre Bauart Gewähr dafĂźr bietet, dass die HĂśchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas)â
cite-note-7070. â § 5 (1) und (4) FeV Abgerufen am 30. März 2021
cite-note-7171. â § 2 unter 11.a. Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). In: verkehrsportal.de. Abgerufen am 29. März 2021: âzweirädrige Kraftfahrzeuge ⌠mit einer bauartbedingten HĂśchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und ⌠mit Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgtâ
cite-note-7272. â Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 Ăźber die Genehmigung und MarktĂźberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen, abgerufen am 28. November 2020
cite-note-7373. â E-Bikes & Pedelecs â Unterschiede, Vorschriften und Wissenswertes, in deurag.de, 9. April 2020, abgerufen am 28. November 2020
cite-note-7474. â Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen fĂźr die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen, abgerufen am 21. Februar 2022. Anhang XIX: âAnforderungen an die Festigkeit der Fahrzeugstrukturâ.
cite-note-7575. â Leistungs- und Geschwindigkeits-Rechner, in kreuzotter.de, abgerufen am 28. November 2020
cite-note-7676. â Einstufung von Elektrofahrrädern. In: bmvi.de. 2014, archiviert vom Original am 19. Juli 2014; abgerufen am 17. Juli 2014.
cite-note-7777. â Was Sie Ăźber den Versicherungsschutz von Pedelecs wissen sollten (Memento vom 27. März 2013 im Internet Archive) â Informationen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft vom 25. August 2012
cite-note-7878. â § 2 unter 9. Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). In: verkehrsportal.de. Abgerufen am 29. März 2021: âzweirädrige Kraftfahrzeuge ⌠mit einer bauartbedingten HĂśchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/hâ
cite-note-7979. â § 2 unter 10. Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). In: verkehrsportal.de. Abgerufen am 29. März 2021: âKrafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kWâ
cite-note-8080. â E-Bike und Pedelec Tuning LeistungserhĂśhung der MotorunterstĂźtzung, in ebike-solutions.com
cite-note-8181. â Wenn die Polizei das Pedelec kassiert, golem.de vom 3. November 2020, abgerufen am 4. November 2020
cite-note-8282. â Schnelle Pedelecs: Klarstellung verwirrt (Memento vom 7. Mai 2013 im Internet Archive) in adfc.de vom 9. Januar 2013
cite-note-8383. â Antwort auf Bundestagsanfrage der SPD 17/9110 vom 26. März 2012, Fragen 29 bis 34 (PDF; 153 kB)
cite-note-8484. â Bericht des BMVBS zur GKVS Top 6.2/6.4. (PDF; 68 kB) In: www.verkehrsministerkonferenz.de. Geschäftsstelle der Verkehrsministerkonferenz c/o Bundesrat, 28. August 2012, abgerufen am 4. September 2025.
cite-note-8585. â Was man Ăźber die schnellen E-Bikes wissen muss. www.kleinezeitung.at, 2022, abgerufen am 8. April 2023.
cite-note-8686. â Touring Club Schweiz: Trendfahrzeuge: die neuen Geräte der urbanen Mobilität. Abgerufen am 1. Januar 2019.
cite-note-8787. â Bund trägt E-Bike-Boom Rechnung: Mehr Sicherheit und einfachere Regeln
cite-note-8888. â Neuerungen im Strassenverkehr 2024. In: admin.ch. Bundesamt fĂźr Strassen ASTRA, 22. Dezember 2023, abgerufen am 22. Dezember 2023.
cite-note-8989. â Fahren mit Licht am Tag fĂźr E-Bikes ab 1. April 2022. In: admin.ch. Bundesamt fĂźr Strassen ASTRA, 18. Februar 2023, abgerufen am 22. Dezember 2023.
cite-note-9090. â WeiterfĂźhrende Informationen zur Licht- und Tachopflicht fĂźr E-Bikes. In: velosuisse.ch. 14. Januar 2022, abgerufen am 22. Dezember 2023.
cite-note-9191. â Gianantonio Scaramuzza, Nathalie Clausen: Elektrofahrräder (E-Bikes). In: bfu-Faktenblatt Nr. 04, Hrsg. bfu â Beratungsstelle fĂźr UnfallverhĂźtung, Bern 2010, Kapitel 2.1 Recht 2.1.1 Aktuelle Vorschriften, S. 12f. (Volltext (Memento vom 23. September 2015 im Internet Archive) als PDF, abgerufen am 16. Juni 2015.)
cite-note-youmo25-9292. â E-Bike-Vorschriften Schweiz â Komplett erklärt inkl. neue Regeln ab Juli 2025. youmo.ch, abgerufen am 14. Juli 2025.
cite-note-richtlinie-2002-24-eg-9393. â Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 Ăźber die Typgenehmigung fĂźr zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates